Geschrieben von
Dr. Rahel Meier
Innovation
Integrierte Versorgung
Mobile App

Digitale Gesundheitsanwendungen: Apps mit medzinischem Mehrwert

Wie zertifizierte Gesundheits-Apps die Versorgung ergänzen und verändern

Stell dir vor, dein Smartphone könnte nicht nur als Fitness-Tracker oder Schlafmonitor dienen, sondern als vollwertiger Helfer im Gesundheitswesen – eine digitale Gesundheitsanwendung (DGA), die dich und deine Ärztin oder deinen Arzt dabei unterstützt, Krankheiten zu überwachen, vorzubeugen oder sogar zu behandeln. Genau das ist die Idee von DGA. Besonders für Menschen mit chronischen Erkrankungen wie Diabetes, Atemwegserkrankungen oder psychischen Störungen eröffnen DGA eine völlig neue Welt der Behandlungsmöglichkeiten. Sie funktionieren als eigenständige Therapie oder ergänzen herkömmliche Methoden.

Digitale Gesundheitsanwendungen: Was steckt dahinter?

Digitale Gesundheitsanwendungen sind nicht einfach nur „Apps“. Sie bieten eine Vielzahl von Funktionen, die gezielt zur Behandlung von Krankheiten entwickelt wurden. Ein Beispiel ist eine App für Menschen mit Depressionen, die persönliche Sitzungen mit Online-Aktivitäten kombiniert. Solche Anwendungen unterstützen die Behandlung durch psychologische Fragebögen, personalisierte Interventionen oder Tagebücher, in denen Patientinnen und Patienten ihren Therapieverlauf dokumentieren.

Wichtig ist, dass DGA klar vom breiten Markt der Wellness- und Fitness-Apps abzugrenzen sind. Während viele dieser Apps hauptsächlich der Gesundheitsüberwachung dienen, sind DGA zertifizierte Medizinprodukte. Sie sind gekennzeichnet durch CE- oder MD-Kennzeichen und werden für die Prävention, Überwachung oder Therapie von Krankheiten genutzt – primär von Patient:innen genutzt, aber oft auch in enger Zusammenarbeit mit dem medizinischem Fachpersonal.

Was keine DGA sind

Nicht alles, was digital und gesundheitlich klingt, ist eine DGA. Anwendungen zur Unterstützung von Verwaltungsprozessen, wie Terminmanagement-Software, Fitness-Tracker oder Anwendungen zur Unterstützung von Fachpersonal, wie Klinikinformationssysteme sind keine digitalen Gesundheitsanwendungen. Auch Diagnosehilfen, wie Apps oder webbasierte Tests zur Diagnostik, Wearables oder biometrische Sensoren, die für den klinischen Einsatz gedacht sind, fallen nicht in diese Kategorie.

«Apps auf Rezept» – Vorreiter Deutschland

Seit 2019 hat Deutschland mit der Einführung des Digitale-Versorgung-Gesetzes (DVG) einen grossen Schritt nach vorne gemacht. Ärzte und Psychotherapeuten können nun digitale Gesundheitsanwendungen – quasi «Apps auf Rezept» – verordnen. Diese Anwendungen sind im sogenannten DiGA-Verzeichnis gelistet und werden von den Krankenkassen erstattet. Damit wird es für Ärztinnen und Ärzte deutlich einfacher, die passende digitale Lösung für eine spezifische Diagnose zu finden und den Therapieerfolg ihrer Patienten zu fördern.

Was macht die Schweiz?

In der Schweiz fehlt bisher ein zentrales Verzeichnis für digitale Gesundheitsanwendungen und es gibt keine eigenständige Vergütungsstruktur speziell für diese innovativen Helfer. Stattdessen erfolgt die Vergütung von DGA im Rahmen bestehender Modelle – vorausgesetzt, die nötigen Tarifpositionen sind verfügbar.

Das macht es für Anbieter und Nutzer von digitalen Gesundheitslösungen schwieriger, solche Anwendungen flächendeckend einzusetzen. Doch die Nachfrage wächst und die FMH hat sich das Ziel gesetzt, die aktuelle Lage in der Schweiz genauer unter die Lupe zu nehmen. Auf Grundlage von Informationen des Bundesamts für Gesundheit (BAG) und Interviews mit Experten aus dem Gesundheitssektor wurde durch healthinal ein Bericht erstellt, der etwas Klarheit in diese komplexe Thematik bringt.

Die Herausforderung der Vergütung

In der Schweiz kann die Vergütung von DGA im Rahmen bestehender Vergütungsmodelle erfolgen – vorausgesetzt die entsprechenden Tarifpositionen stehen zur Verfügung. Für DGA, die für die Anwendung durch Ärzt:innen vorgesehen sind, kann die Vergütung über die Obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) erfolgen, sofern eine Tarifposition in der Tarifstruktur angewendet werden kann oder die Anwendung im Anhang 1 der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) aufgeführt ist. Die zurzeit in Frage kommenden Tarifpositionen decken die digitalen Leistungen unvollständig und ungenügend ab. Um die Tarif-Lücke zu schliessen, ist die Sicherstellung einer sachgerechten Vergütung der DGA auf Basis verhandelter Tarifstrukturen zwingend.

Alternativ besteht die Möglichkeit der Vergütung im Rahmen des Vertrauensprinzips. Es gilt jedoch zu beachten, dass präventive Leistungen vom Vertrauensprinzip ausgenommen sind. DGA, die für die Selbstanwendung durch Patientinnen und Patienten vorgesehen sind, werden grundsätzlich nur dann vergütet, wenn eine entsprechende Aufnahme in die MiGeL (Mittel- und Gegenständeliste) vorliegt oder Patient:innen über eine Zusatzversicherung verfügen, welche diese DGA abdeckt. Eine gegenwärtige Herausforderung bei der Vergütung von DGA liegt darin, dass nur wenige DGA der vorgesehenen Vergütungslogik folgen. Derzeit sind lediglich zwei Anwendungen in der MiGeL aufgeführt.

Kurzum

Die Vergütung von DGA bleibt eine der grössten Herausforderungen. Während in Deutschland viele dieser Anwendungen bereits von Krankenkassen übernommen werden, fehlt hier eine klare Lösung. Oft können digitale Gesundheitsanwendungen nur über Zusatzversicherungen abgedeckt werden. Damit DGA in der breiten Bevölkerung eingesetzt werden können, braucht es eine gerechte und einheitliche Tarifstruktur. Nur so lässt sich sicherstellen, dass die Vorteile dieser innovativen Anwendungen in der Praxis ankommen und die Gesundheitsversorgung nachhaltig verbessern.

Kontakt
Rahel Meier
055 534 68 11
rahel.meier@healthinal.com
www.healthinal.com

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